Wir bereiten eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen vor. Sie wird persönlich und medienwirksam beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Der Verfassungsbeschwerde kann sich jeder anschließen, der durch die Corona-Maßnahmen zu Schaden gekommen ist oder dadurch einer traumatischen Erfahrung ausgesetzt war. Insbesondere ermutigen wir Kinder und deren Eltern sowie Selbstständige und Unternehmer, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.

⇒ ACHTUNG: Um möglichst vielen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich daran zu beteiligen, haben wir uns entschlossen, den ursprünglich auf den 24.09.2021 gesetzten Abgabetermin zu verschieben. Ein neues Enddatum geben wir noch bekannt. Wir freuen uns über die vielen Anmeldungen, die uns in den vergangenen Wochen bereits erreicht haben. 

Worum geht es?

Für die oben genannten Personen und Gruppen soll eine umfassende Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Das Angebot, sich als Beschwerdeführer oder als Zeuge an einer Verfassungsbeschwerde zu beteiligen, richtet sich an alle, die darauf aufmerksam machen wollen, in welcher Form sie persönlich von den Corona-Einschränkungen betroffen waren bzw. immer noch sind. Dem Bundesverfassungsgericht soll die Beteiligung vieler Betroffener an einer umfassenden Verfassungsbeschwerde vor Augen geführt werden, dass solch ein Verordnungsregime Folgen hatte und hat; und zwar nicht nur für einige wenige Einzelfälle.

Es wird für jede der Gruppen einen Beschwerdeführer geben, das heißt insgesamt vier oder fünf. Der Beschwerdeführer bevollmächtigt die Anwälte, die die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

>> Hier gibt es den Mandantenbogen und die Vorlage für die eidesstattliche Versicherung zum Download

Was sind die Ziele und Inhalte der Verfassungsbeschwerde?

Bundesverfassungsgericht IMGP1634Der Verfassungsbeschwerde können Eltern, Kinder, Soloselbstständige und Unternehmer sowie alle weiteren Betroffenen als „Zeugen“ dafür anschließen, dass Corona-Maßnahmen Schäden anrichten, nämlich durch zahlreiche Eingriffe in die jeweilige Grundrechtsposition: im Falle von Selbstständigen und Unternehmern u. a. in das Recht, das eingerichtete Gewerbe frei auszuüben (Art. 14 GG).

Bei Künstlern wie Schauspielern und Musikern geht es zusätzlich um den Schutz der Kunstfreiheit, die durch das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 GG) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 13) gedeckt ist.

Außerdem ist der Gesetzgeber gefordert, endlich klare Entschädigungsregeln für die tausendfachen „Berufsausübungsverbote“ festzulegen. Die erklärte Absicht der Regierung, möglichst viele „Corona-Tote“ zu verhindern, darf nicht darin ausarten, dass man Opfer der Corona-Maßnahmen in Kauf nimmt. Mittlerweile sprechen wir nicht nur von wirtschaftlichen Folgen, sondern von ganz konkreten persönlichen Tragödien infolge der tausendfach entzogenen Existenzgrundlagen.

Eltern und deren Kindern geht es insbesondere um das Recht auf Teilhabe an Bildung.

Wir werden das Bundesverfassungsgericht mit seiner „Klima-Entscheidung“ vom 29.04.2021 beim Wort nehmen: Dem Staat steht es nicht zu, den nachwachsenden Generationen Chancen zu verbauen! Das gilt eben nicht nur beim Klimaschutz.

Die vielfältigen Einschränkungen des Schulbetriebs sind sofort aufzuheben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Bildung.

Wie kann ich mitmachen?

Im Rahmen dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir möglichst vielen Betroffenen eine Stimme geben. Daher suchen wir Zeugen für die „Kollateralschäden“, die von der Politik in Kauf genommen, aber von der Verfassung nicht hingenommen werden dürfen.

Wer mitmachen möchte, füllt den Mandantenbogen und die eidesstattliche Versicherung, die wir in Kürze hier bereitstellen, aus.

  • Wenn Ihr Eltern seid, schreibt Eure Erfahrungen während der vergangenen Monate aus Elternsicht auf.
  • Schüler können ihre Erfahrungen auch selbst schildern.
  • Für Unternehmer, Künstler und andere Soloselbstständige gilt dasselbe: Notiert, was Ihr erlebt habt und wie Ihr selbst von den Maßnahmen betroffen seid.

Unterschreibt Euren Text und sendet ihn an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an:

zweiDrittel e. V.
Bahnhofstraße 18
22800 Wedel 

Wie wird die Verfassungsbeschwerde eingereicht und welche Kosten entstehen mir?

Die Verfassungsbeschwerde soll in Papierform mit allen ausgedruckten Zeugenaussagen öffentlichkeitswirksam und persönlich in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Kosten entstehen den teilnehmenden Zeugen nicht.

Wer dennoch diese große Verfassungsbeschwerde auch finanziell unterstützen möchte, kann gerne einen Beitrag leisten. Unter der E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kannst du die Kontodaten erfragen. Vielen Dank!

Ich bin mir trotzdem nicht sicher, ob ich bei der Verfassungsbeschwerde mitmachen soll

Es geht um nicht mehr und nicht weniger als unsere Grund- und Menschenrechte und darum, dass wir gemeinsam für deren Wahrung eintreten. Das Angebot, sich als Beschwerdeführer oder als Zeuge an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen, richtet sich an alle, die darauf aufmerksam machen wollen, in welcher Form sie persönlich von den Einschränkungen betroffen waren bzw. immer noch sind.

Die wesentlichen Entscheidungen müssen wieder in die Hände des Gesetzgebers. Es war und ist falsch, nur aufgrund von Verordnungen in Kernbereiche von Grundrechten einzugreifen. Dem Bundesverfassungsgericht soll durch die Teilnahme vieler Betroffener an einer umfassenden Verfassungsbeschwerde vor Augen geführt werden, dass solch ein Verordnungsregime Folge hatte und hat; und zwar nicht nur für einige wenige Einzelfälle.

Was kann die Verfassungsbeschwerde erreichen?

Die Verfassungsbeschwerde soll erreichen, dass weite Teile der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt werden und dass die Maßnahmen sofort aufgehoben werden müssen.

Der Bundestag konnte sich dazu ja nicht durchringen, obwohl mittlerweile genügend Beweise dafür vorliegen, dass eine echte Notlage zu keinem Zeitpunkt bestanden hat. Die Belastungen für unser Gesundheitssystem sind nicht die Folgen einer Corona-Epidemie, sondern jahrelanger Fehlentscheidungen und Fehlanreizen der Politik.

Darüber hinaus ist nun der Gesetzgeber gefordert, originäre Entschädigungsregeln zugunsten all derjenigen zu schaffen, die - wie bei den „Lockdowns“ - anlasslos und pauschal vom Staat durch Geschäftsschließungen und vergleichbare Maßnahmen geschädigt werden.

Welche Forderungen sind mit der Verfassungsbeschwerde verbunden?

Gleichzeitig wollen wir mit dieser Verfassungsbeschwerde eine klare Botschaft senden: Es sind nicht einige Wenige, die aus vermeintlich verworrenen Gründen die Maßnahmen kritisieren. Es sind viele mit handfesten Argumenten und Anliegen, die ernst genommen werden müssen, in der öffentlichen Debatte aber kaum Gehör finden. Rechtspolitisch steht dahinter auch die Forderung nach einem echten kollektiven Rechtsschutz auch in Deutschland, damit die Anliegen und Ansprüche vieler zukünftig nicht einfach ignoriert werden können. Denn genau das tun die Bundesregierung und die Landesregierungen an den Parlamenten vorbei.

Damit muss Schluss sein, und eine solche Situation darf sich auch nicht wiederholen - egal aus welchem Anlass und unter welchem Vorwand den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes in Zukunft Einschnitte und Einschränkungen abverlangt werden.